Posts for Tag : Ingenieur

Die HOAI-Mindestsätze sind trotz des EuGH-Urteils weiterhin verbindlich  0

In einem Zivilrechtsstreit zwischen einem Architekten und seinem Auftraggeber ist auch nach dem Urteil des EuGH vom 04.07.2019 (IBR 2019, 436) das Mindestpreisgebot nach Art. 10 §§ 1, 2 MRVG, § 7 Abs. 3 und 5 HOAI 2013 nach wie vor anzuwenden (IBRRS 2019, 2623; HOAI 2013 § 7 Abs. 3, 5; IngArchLG §§ 12; MRVG Art. 10 §§ 1, 2 KG, Beschluss vom 19.08.2019 – 21 U 20/19 (nicht rechtskräftig); vorhergehend:
LG Berlin, 28.01.2019 – 5 O 182/17

Zur Frage der Haftung des planenden Ingenieurs für Fehler des Tragwerkplaners  0

Die Haftung eines Ingenieurs für Fehler des von ihm beauftragten Tragwerksplaners gegenüber dem Besteller kommt unter anderem in Betracht, wenn die Leistung des Tragwerkplaners für den Ingenieur sichtbar fehlerhaft war. Das ist z. B. der Fall, wenn der Bezugswert für maximale Rissbreiten in der statischen Berechnung zu hoch angesetzt ist und der zutreffende Wert sich aus dem für den Ingenieur maßgeblichen Regelwerk der Technik ergibt.
Die Kürzung eines Schadensersatzanspruchs aus dem werkvertraglichen Gewährleistungsrecht unter dem Gesichtspunkt des „Abzugs neu für Alt“ wegen verlängerter Lebensdauer kommt überhaupt nur dann in Betracht, wenn der Mangel sich verhältnismäßig spät auswirkt und der Auftraggeber bis dahin keine Gebrauchsnachteile hinnehmen musste. Hinsichtlich der Gebrauchsnachteile ist es bei einem in sich geschlossenen Bauwerk unerheblich, ob diese sich aus dem Mangel ergeben, auf dem der Schadensersatzanspruch beruht, oder sie die Folge anderer Mängeln der Werkleistung sind.
Die Kosten eines Vorprozesses des Bauherrn gegen den ausführenden Unternehmer wegen Baumängeln können zum Schadensersatzanspruch des Bauherrn wegen Baumängeln als Folge von Planungsfehlern des Architekten/ Ingenieurs gehören. Dies setzt voraus, dass der Vorprozess verloren gegangen ist, weil der Bauherr sich das Planungsverschulden des Architekten/Ingenieurs zurechnen lassen muss und der Architekt/Ingenieur seine Gewährleistungspflicht im Vorfeld verneint hatte (IBRRS 2017, 2261; BGB § 633 Abs. 2, § 634 Nr. 4; HOAI 2002 § 73OLG Oldenburg, Urteil vom 17.01.2017 – 2 U 68/16; vorhergehend: LG Oldenburg, 08.07.2016 – 6 O 3345/14).

Der mit der Bauüberwachung betraute Architekt muss auf negative Folgen von Änderungswünschen des Auftraggebers hinweisen  0

Ist ein Architekt/Ingenieur für die Bauüberwachung zuständig, muss dieser dafür sorgen, dass die Bauarbeiten entsprechend der bestehenden Planung ausgeführt werden.

 

Haben Änderungswünsche des Auftraggebers zur Folge, dass eine Genehmigungsfähigkeit das Bauvorhabens nicht mehr gegeben ist, hat der für die Bauüberwachung zuständige Architekt/Ingenieur den Auftraggeber darauf hinzuweisen.

 

Missachtet der bauleitende Architekt/Ingenieur seine Aufklärungs- und Hinweispflichten, ist der Auftraggeber so zu stellen, wie dieser stünde, wenn er den Hinweis erhalten und sich aufklärungsgerecht verhalten hätte (BGB a.F. § 635; OLG Bamberg, Urteil vom 18.06.2014 – 3 U 72/12, vorhergehend:
LG Bamberg, 29.02.2012 – 1 O 285/04; nachfolgend: BGH, 15.06.2016 – VII ZR 226/14 (NZB zurückgewiesen)