Wohnungsgenossenschaft  0

Genossenschaften setzen sich aus ihren Mitgliedern zusammen. Dies sind Einzelpersonen. Die Unternehmensform ist demokratisch organisiert. Staatlich anerkannte Genossenschaften, sogenannte eingetragene Genossenschaften, zeichnen sich durch das Kürzel „eG“ aus. Wer Mitglied einer Genossenschaft werden möchte, muss in der Regel einen Beitrag entrichten. Diese Einlage bildet das Stammkapital der Genossenschaft. Bei Kündigung der Mitgliedschaft wird die Einlage zurückerstattet. Eine Kaution ist hingegen nicht zu leisten.

 

Von den Mitgliedern wird in der Regel alle 5 Jahre die Vertreterversammlung der Genossenschaft gewählt, die wiederum die Mitglieder des Aufsichtsrats wählt. Die Vertreterversammlung nimmt den Lagebericht des Vorstands, sowie den Bericht des Aufsichtsrats entgegen. Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand und unterstützt diesen bei seiner Arbeit. Die Genossenschaft wird durch den Vorstand geleitet.

 

Sinn und Zweck der Wohnungsgenossenschaft ist es vor allem, den Mitgliedern eine harmonische, sichere und sozial verantwortungsvolle Wohnungsversorgung zu gewährleisten. Dabei wird der Wohnungsbestand entsprechend den Bedürfnissen der Mitglieder angepasst und verwaltet.

 

Die Mieter bzw. Mitglieder sollen für ihre Wohnungen nur bezahlen, was finanziell notwendig ist, wobei Überschüsse in die Gemeinschaft zurückfließen.

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