Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechts des Vermieters  0

Ist in einem Mietvertrag mittels besonderer Vereinbarung das ordentliche Kündigungsrecht des Vermieter ausgeschlossen, hat sich nach Auffassung des Amtsgerichts Bremen auch der neue Eigentümer daran zu halten. Die Gründe zur Beendigung des Mietvertrages waren in einem Katalog in dem Mietvertrag von 1956 festgehalten worden. Der Grund „Eigenbedarf“ war in diesen Katalog nicht aufgeführt.

 

So gab das Amtsgerichts Bremen einem Mieter Recht, der sich gegen eine Eigenbedarfskündigung des Wohnungskäufers zur Wehr setzte. Dem Mieter war im Mietvertrag von 1956 ein lebenslanges Wohnrecht eingeräumt worden, welches nur wegen schwerwiegenden Fehlverhaltens des Mieters gegenüber dem Wohnungsunternehmen oder der Hausgemeinschaft entfallen konnte  (AG Bremen, Urteil vom 13.11.2014 – 10 C 0131/14).

 

Gem. § 566 BGB ist der Erwerber einer vermieteten Wohnung auch an Kündigungsbeschränkungen gebunden, die zum Zeitpunkt des Übergangs des Eigentums Inhalt des Mietvertrages waren.

 

 

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