Vetragsverhandlung bei Fertighaus  0

Bei Fertighäusern empfiehlt es sich einen garantierten, bis zum Ende der Bauzeit verbindlichen, Festpreis, mit dem Bauunternehmen zu vereinbaren.

 

Was die Summe beinhaltet, ergibt sich dabei aus der Bau- und Leistungsbeschreibung. Im Allgemeinen gilt der Festpreis ab der Oberkante der Kellerdecke, wobei viele Hersteller auch das Erstellen der Bodenplatte mit einschließen.

 

Versicherungen, sowie individuelle Ausstattung des Gebäudes sind in der Regel gesondert zu bezahlen.

 

Für den Bauherrn empfiehlt es sich auch, im Vertrag einen Fertigstellungstermin zu vereinbaren, um sich bei geschickter Planung vor allem unnötige Mietkosten zu sparen.

 

Verzögern sich allerdings die Baugenehmigung, oder gibt es Probleme mit dem Baugrund, trägt der Bauunternehmer keine Schuld an der Verspätung. Dennoch empfiehlt es sich, einen maximalen Preisaufschlag zu vereinbaren, falls die Bauzeit ohne Verschulden der Firma überschritten wird.

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