Soweit eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft eine Reihenhaussiedlung errichtet und jahrzehntelang mit den Erwerbern und später mit der Wohnungseigentümergemeinschaft über Mängel verhandelt, verstößt die Erhebung der Verjährungseinrede gegen Treu und Glauben (IBRRS 2019, 0253; BGB §§ 242, 633 Abs. 2 Satz 2, § 635 Abs. 3; WEG § 10 Abs. 6; OLG Frankfurt, Urteil vom 10.12.2018 – 29 U 123/17; vorhergehend: LG Wiesbaden, 30.06.2017 – 5 O 126/16.