Widerrufsmöglichkeit für Darlehensvertrag, auch nach 6 Monaten  0

Bei nicht umfassender, unmissverständlicher und für den Verbraucher eindeutiger ordnungsgemäßer Belehrung beginnt die zweiwöchige Widerrufsfrist für Fernabsatzverträge nicht zu laufen. 

 

Im Falle des wirksamen Widerrufs der zum Abschluss der Darlehensverträge abgegebenen Willenserklärungen, ist die Leistungsklage gegenüber einer Klage auf Feststellung der Umwandlung des Darlehensvertrags in ein Rückgewährschuldverhältnis vorrangig.

Zulässig ist hingegen eine negative Feststellungsklage, mit dem Ziel festzustellen, dass der Bank aus den Darlehensverträgen keine Ansprüche mehr zustehen (BGB §§ 242246294295301304312d Abs. 5, § 346 Abs. 1, 2 Satz 1 Nr. 1, § 348 Satz 1, §§ 355357 Abs. 1 Satz 1, §§ 357a362 Abs. 1, §§ 495812 ;OLG Brandenburg, Urteil vom 31.05.2017 – 4 U 188/15; vorhergehend: LG Cottbus, 15.10.2015 – 2 O 153/14).

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