Verlängerungsklausel bei unklarem Vertragsbeginn unwirksam  0

Eine Klausel zur automatischen Verlängerung eines Werbevertrags ist mangels Transparenz unwirksam, sofern bei Vertragsbeginn nicht eindeutig feststeht, bis wann die Kündigung zur Abwendung der Verlängerung spätestens ausgesprochen werden muss (IBRRS 2017, 3927; BGB § 307 Abs. 1 Satz 2; § 310 Abs. 1 Satz 2; BGH, Urteil vom 25.10.2017 – XII ZR 1/17; vorhergehend: LG Heilbronn, 13.12.2016 – Aß 2 S 85/16; AG Schwäbisch Hall, 07.07.2016 – 6 C 928/15).

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.