Ungeeignetheit des Verwalters bei Abbuchungen für eigene Zwecke  0

Die Wahl eines Verwalters, der , wenn auch versehentlich, wiederholt Abbuchungen vom Konto der WEG für eigene Zwecke vorgenommen und die Beschlusssammlung fehlerhaft geführt hat, entspricht nicht ordnungsmäßiger Verwaltung.

In die Beschlusssammlung sind auch die in den Beschlüssen in Bezug genommenen Dokumente aufzunehmen (IBRRS 2020, 0150; BGB § 139; HeizkostenV §§ 89a; WEG §§ 2628; LG Frankfurt/Main, Urteil vom 12.12.2019 – 2-13 S 143/18; vorhergehend: AG Bensheim, 01.08.2018 – 6 C 609/17.

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