Wird die Klage laut Klageschrift durch die Wohnungsgemeinschaft XY, vertreten durch die Verwalterin nach dem WEG erhoben, geht hieraus hinreichend klar hervor, dass der Verband Kläger ist und nicht die einzelnen Eigentümer.
Wird die Klage laut Klageschrift durch die Wohnungsgemeinschaft XY, vertreten durch die Verwalterin nach dem WEG erhoben, geht hieraus hinreichend klar hervor, dass der Verband Kläger ist und nicht die einzelnen Eigentümer.