„Wohnungsbauten“ sind nur zu Wohnzwecken genutzte Gebäude  0

Der Begriff Wohnungsbau in § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ist eng auszulegen, er umfasst ausschließlich die zu Wohnzwecken genutzten Bauten (IBRRS 2018, 3795; GwStG § 9 Nr. 1 Satz 2; FG Niedersachsen, Urteil vom 19.09.2018 – 10 K 174/16).

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