Mietmangel bei Verringerung des Lichteinfalls durch Modernisierung  0

Die Verminderung des Lichteinfalls in eine Wohnung durch eine Modernisierung stellt eine Minderung der Tauglichkeit dar (BGB § 536 Abs. 1 Satz 2, 3, § 555d Abs. 1; IBRRS 2022, 1164
AG Berlin-Schöneberg, Urteil vom 11.02.2021 – 13 C 129/20).

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.