Kinderlärm kann eine ordentliche Kündigung rechtfertigen  0

Bei Verletzung des Rücksichtnahmegebots kann Kinderlärm ein berechtigtes Interesse für eine ordentliche Kündigung begründen.
Dabei bedarf es keines Lärmprotokolls. Vielmehr genügt die grundsätzliche Darlegung, welche Art von Beeinträchtigung zu welcher Tages- und Nachtzeit, bei welcher Zeitdauer und Frequenz angefallen sind (IBRRS 2018, 3242; BGB § 573; ZPO §§ 286513529; LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 24.09.2018 – 2-11 S 155/18; vorhergehend: LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 22.08.2018 – 2-11 S 155/18).

 

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