Keine Erstattung vor Mietvertragsende bei baulichen Investitionen des Mieters  0

Ansprüche aus §§ 812951 BGB wegen wertsteigernder baulicher Veränderungen an einem Hausgrundstück sind nicht fällig, solange zwischen Vermieter und Mieter ein Mietverhältnis besteht (IBRRS 2018, 3410; BGB §§ 812951LG Karlsruhe, Urteil vom 15.10.2018 – 9 O 53/18).

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