Kein arglistiges Verschweigen eine Baumangels bei Abweichung von DIN- Normen  0

Die Angabe des fachkundigen Verkäufers, ein Kaufobjekt fachgerecht, bzw. nach den anerkannten Vorschriften errichtet zu haben, erfolgt nicht schon dann ohne tatsächliche Grundlage „ins Blaue hinein“, soweit dieser im Rahmen der Bauausführung unbewusst von einschlägigen DIN- Vorschriften abgewichen ist (IBRRS 2019, 3173; BGB § 444; BGH, Urteil vom 14.06.2019 – V ZR 73/18; vorhergehend: OLG Saarbrücken, 21.02.2018 – 2 U 24/17
LG Saarbrücken, 31.01.2017 – 3 O 96/16).

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