Die Kosten des Winterdiensts können auf den Mieter umgelegt werden  0

Nimmt der Vermieter für den Winterdienst ein Unternehmen in Anspruch, sind die dadurch tatsächlich entstandenen Kosten, soweit diese angemessen sind, umlagefähig (IBRRS 2017, 2823; BGB §§ 556; AG Zossen, Urteil vom 12.04.2017 – 5 C 156/16).

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