Der neue Wohnungseigentümer hat ein Recht auf erstmalige Besichtigung der vermieteten Wohnung  0

Der neue Eigentümer einer Wohnung hat gegenüber dem Mieter ein Recht auf erstmalige Besichtigung der Wohnung.

 

Diesem aus Art. 14 GG herrührenden Recht kann der Mieter nicht entgegenhalten, der Vermieter habe ihm gegenüber bestehende Geldansprüche nicht beglichen (IBRRS 2017, 3685; BGB §§ 242, 273, 535, 536 a Abs. 2; GG Art. 13, 14; 
AG München, Urteil vom 12.08.2016 – 416 C 10784/16).

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.