Bauliche Veränderung durch Findlinge  0

Das Aufstellen von 2 bis 3 Findlingen auf dem Rasen einer Wohnungseigentümergemeinschaft stellt nach Auffassung des AG Oberhausen eine bauliche Veränderung dar, die anders als eine gärtnerische Gestaltung, oder das Anbringen kleinerer Kieselsteine nur einstimmig beschlossen werden kann (AG Oberhausen, Urteil vom 09.07.13, Az. 34 C 94/12).

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.