Das Aufstellen von 2 bis 3 Findlingen auf dem Rasen einer Wohnungseigentümergemeinschaft stellt nach Auffassung des AG Oberhausen eine bauliche Veränderung dar, die anders als eine gärtnerische Gestaltung, oder das Anbringen kleinerer Kieselsteine nur einstimmig beschlossen werden kann (AG Oberhausen, Urteil vom 09.07.13, Az. 34 C 94/12).