Rauchen auf dem Balkon  0

Geraten zwei Eigentümer wegen des Rauchens des Einen auf dem Balkon in Streit, wägt das Gericht zwischen den unterschiedlichen Interessen der Miteigentümer ab. Laut LG Frankfurt a. M. ist ein eingeschränktes Rauchverbot angemessen und zumutbar. Im konkreten Fall verfügten beide Wohnungen über einen Nordost- und einen Südwestbalkon. Das Rauchverbot wurde für den Nordostbalkon ausgesprochen (Beschluss vom 28.01.14, 2- 09 S 71/13).

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.