Austausch der kompletten Schließanlage durch Vermieter  0

Ein Anspruch auf Kostenerstattung für den Austausch der kompletten Schließanlage und nicht nur für eine Nachfertigung des verlorenen Schlüssels besteht nur dann, wenn eine konkrete Missbrauchsgefahr durch Drit­te besteht (IBRRS 2021, 0660; BGB §§ 247280 Abs. 1, 3, § 281 Abs. 4, § 433 Abs. 1, $§ 985, 546;
AG Bautzen, Urteil vom 11.09.2020 – 20 C 207/19).

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