Schutz vor Kündigung aus Altersgründen  0


Schon wegen Ihres hohen Lebensalters können Mieter vom Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen.

Für Mieter hohen Alters bedeutet der Verlust der Wohnung, unabhängig von dessen gesundheitlichen und sonstigen Folgen, eine „Härte“ i. S. d. § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB (IBRRS 2019, 0857;  
BGB § 574 Abs. 1 Satz 1; GG Art. 1 Abs. 1; LG Berlin, Urteil vom 12.03.2019 – 67 S 345/18; vorhergehend: AG Berlin-Mitte, 26.11.2018 – 20 C 221/16).

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