Überschreitung der Grenze mietvertraglichen Gebrauchs  0

Ein Mieter überschreitet die Grenze vertragsgemäßen Gebrauchs bzw. verstößt gegen seine mietvertragliche Obhutspflicht (§§ 535, 538, 241 Abs. 2 BGB), wenn er in der angemieteten Wohnung illegale Betäubungsmittel aufbewahrt.

 

Bezüglich der Schadensursächlichkeit mietvertraglicher Obhutspflichtverletzungen siehe auch BGB § 280 Abs. 1, § 241 Abs. 2, §§ 535, 538; BtMG §§ 29, 29 a BGH, Urteil vom 14.12.2016 – VIII ZR 49/16; vorhergehend: LG Nürnberg-Fürth, 02.02.2016 – 7 S 3539/15; AG Nürnberg, 17.04.2015 – 26 C 1112/14.

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