Massive Beleidigung des Vermieters als fristloser Kündigungsgrund  0

 

Im Streit um eine Mieterhöhung hatte eine 70-jährige Münchnerin ihren Vermieter als Quasi-Mörder dargestellt. Außerdem verglich sie ihre eigene Situation in der Wohnung mit der Judenvernichtung im Dritten Reich.

 

Anlass für die verbale Entgleisung war der Eindruck der Mieterin, die Temperaturen in ihrer Wohnung seien zu hoch. Insoweit zog die Mieterin folgenden Vergleich:

 

Die Situation erinnert mich an die Dokus, die man lfd. zu sehen bekommt, als die Deutschen die Juden in die Öfen geschoben haben und die übrige Bevölkerung jubelte wie die Weltmeister. Daran scheint sich wie man an meiner Situation erkennen kann, nicht viel geändert zu haben.“

 

Bei derartigen Beleidigungen ist eine fristlose Kündigung nach Auffassung des Amtsgerichts München gerechtfertigt. Die Wortwahl habe die Vertrauensgrundlage der Parteien zerstört, insbesondere hatte die Mieterin ihre Behauptungen diverse Male wiederholt hatte (Az. 452 C 16687/14).

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