Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Unterbringung einer Au-Pair-Hilfe  0

Die Absicht des Vermieters, die vermietete Wohnung als Schlafstatt für künftig zu beschäftigende Au- Pairs zu nutzen, ist kein ausreichender Grund für eine Beendigung des Mietverhältnisses.

Jedenfalls ist eine Kündigung wegen der Beherbergung eines Au-Pair dann nicht zulässig, soweit die konkrete Person, für die der Bedarf angemeldet wird, noch nicht konkretisiert ist, oder vermieterseits gar nicht mehr beschäftigt wird (IBRRS 2022, 1210; BGB § 573 Abs. 1, 2; AG Kreuzberg, Urteil vom 03.02.2022 – 23 C 196/21).

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