Der Vermieter muss die Lärmbelästigung durch den Mieter nachweisen  0

Im Rahmen einer Räumungsklage liegt die Beweislast aufgrund einer Kündigung des Mietvertrages wegen vermeintlich durch einen bestimmten Mieter verursachter Lärmbelästigungen beim Vermieter (§ 543 und § 569 BGB), BGB §§ 242, 543, 545, 546, 569, 573; ZPO § 721; AG Brandenburg, Urteil vom 24.05.2017 – 31 C 125/16.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.