Anspruch auf Sicherungshypothek erlischt bei Verkauf des Grundstücks  0

Zwecks Sicherung des Honoraranspruchs haben planende Architekten und Ingenieuren einen Anspruch auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek. Insoweit erstreckt sich die Eintragung auf das Grundstück des Auftraggebers.

Mit der Veräußerung des Grundstücks erlischt der Sicherungsanspruch allerdings, soweit keinerlei Vormerkung eingetragen war (IBRRS 2021, 1994; BGB a.F. § 648; BGB § 631 Abs. 1, §§ 648650e; HOAI 2009 § 15 Abs. 1; OLG Frankfurt, Urteil vom 02.07.2018 – 29 U 10/17; vorhergehend: LG Frankfurt/Main, 29.12.2016 – 32 O 87/15; nachfolgend: BGH, Beschluss vom 10.02.2021 – VII ZR 144/18 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen).

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.