Abschlagsrechnung bezahlt, aber Bauzeiten-Nachtrag nicht anerkannt  0

Der Auftraggeber eines VOB- Vertrags hat einen vertraglichen Rückzahlungsanspruch, soweit geleistete Abschlagszahlungen zu einer Überzahlung führen.

Die Prüfung und Zahlung von Abschlagsrechnungen beinhaltet keiner Anerkenntnis des Auftraggebers, da dies eine schriftliche Erklärung voraussetzt.

Schriftliche Anmerkungen auf den Abschlagsrechnungen enthalten keine derartige Erklärung, da solche Anmerkungen vorbehaltlich zu deuten sind (IBRRS 2021, 2027; BGB § 642, §§ 780781; VOB/B § 6 Abs. 6, OLG Frankfurt, Urteil vom 04.03.2019 – 29 U 7/18; vorhergehend: LG Frankfurt/Main, 08.12.2017 – 2-26 O 274/16; nachfolgend: BGH, Beschluss vom 24.03.2021 – VII ZR 67/19 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen).

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