Verweigert der Werkbesteller die Abnahme ohne Rechtsgrund, kann der Auftragnehmer im Falle der Abnahmereife unmittelbar auf Zahlung des Werklohns klagen. Der Zahlungsantrag beinhaltet in diesem Fall ein konkludentes Abnahmeverlangen (IBRRS 2021, 2098; BGB §§ 640, 641; OLG Nürnberg, Beschluss vom 17.05.2021 – 13 U 365/21; vorhergehend: LG Nürnberg-Fürth, 18.12.2020 – 1 O 6623/19).