Unser Beratungsangebot richtet sich an:
Wohnungseigentümergemeinschaften, Hausverwaltungen, Architekten, Vertriebe und Makler, Bauträger, Immobilienkäufer und selbstverständlich an Mieter. Die Vielfalt der mit diesem Rechtsgebiet zusammenhängenden Fragestellungen erlaubt nachfolgend nur einen Auszug unserer Beratungsschwerpunkte:
- Bauvertragsrecht:
Beratung bei der Durchführung von Bauvorhaben jeglicher Art. - + Vertretung privater Bauherren, Unternehmer, Architekten, Ingenieure, Werkunternehmer
und aller anderen am Bau Beteiligter+ Juristische Beratung von Bauprojekten ab Auftragsvergabe, über die Abnahme bis zur
Geltendmachung der Vergütungs- und der Realisierung von Mängelansprüchen.+ Beratung bei der Vertragsgestaltung
+ Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen des Auftragnehmers
+ Durchsetzung von Mängelansprüchen des Auftraggebers
+ Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus Bauträgerverträgen
- Immobilienkaufrecht:
Gestaltung von Kaufverträgen, Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen
aus Kaufverträgen (z.B. Mängelgewährleistung) - Maklerrecht
- Mietvertragsrecht:
Gestaltung von gewerblichen Mietverträgen und von Wohnraummietverträgen. Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus dem Mietvertrag, z.B. Mieterhöhungen, Kündigungen, Schadensersatzforderungen etc. - Pachtrecht
- Wohnungseigentumsrecht
- Ingenieur- und Architektenrecht
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