Kühlung soll kühlen  0

Soweit mit der geplanten Rückkühlleistung die Abwärme der Kühlanlage nicht vollständig abgeführt werden kann, ist die Leistung des mit der Fachplanung eines Rückkühlsystems beauftragten Ingenieurs ist mangelhaft.

Soweit sich der Planungsmangel bereits im errichteten Rückkühlsystem realisiert hat, ist die Fristsetzung zur Mängelbeseitigung entbehrlich (IBRRS 2021, 2026; BGB § 280 Abs. 1, §§ 633634 Nr. 2, § 637; OLG Frankfurt, Urteil vom 05.06.2020 – 29 U 67/19; vorhergehend: OLG Frankfurt, 11.02.2020 – 29 U 67/19
LG Wiesbaden, 03.04.2019 – 5 O 47/18; nachfolgend:
BGH, Beschluss vom 24.02.2021 – VII ZR 100/20 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen).

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