Zusammenziehen unverheirateter Paare  0

Hat ein unverheiratetes Paar gemeinsam einen Mietvertrag unterzeichnet, sind beide selbst dann zur Zahlung verpflichtet, wenn sie sich trennen und einer aus der Wohnung auszieht. Der Vermieter kann auf beide als Gesamtschuldner zugreifen. Wenn also Einer von den Beiden nach dem Auszug gar nicht mehr zahlt, oder weniger, muss der Andere für den Rest eintreten.

 

Auf der anderen Seite sollte berücksichtigt werden, dass soweit nur einer im Mietvertrag steht, der andere jederzeit aufgefordert werden kann, die Wohnung zu räumen. Daher sollte für den Fall der Trennung rechtzeitig vereinbart werden, wer im Falle der Trennung in der Wohnung bleiben soll und wie mit der Kaution zu verfahren ist.

 

Im Falle des Todes des Hauptmieters ist der Lebensgefährte allerdings berechtigt, das Mietverhältnis zu übernehmen.

 

Wollen Sie sich für den Fall des Zusammenzugs rechtzeitig absichern, sollten Sie die oben angesprochenen Punkte entweder selbst, oder mittels eines Rechtsanwalts Ihres Vertrauens festhalten.

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