Zum gerichtlichen Vortrag des Mieters, wenn dieser cornonabedingt keinerlei Mietzahlung erbringen konnte  0

Art. 240 § 2 Abs. 1 Satz 2 EGBGB ordnet lediglich eine Beweiserleichterung i.S.d. § 252 Satz 2 BGB an.

Der Mieter hat insofern Tatsachen vortragen, die ausreichende Anhaltspunkte dafür bieten, dass die Nichtleistung der Miete tatsächlich unmittelbar pandemiebedingt ist (IBRRS 2020, 2523; EGBGB Art. 240 § 2 Abs. 1; BGB § 252 Abs. 1 Satz 2, § 535 Abs. 2, § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, § 1600d Abs. 2 Satz 1; ZPO §§ 139294; AG Hanau, Urteil vom 31.07.2020 – 32 C 136/20

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