Zahlung bei Zweier- WEG setzt Beschluss voraus  0

Ohne vorherigen Beschluss der WEG kann der Wohnungseigentümer einer Zweier-Wohnungseigentümergemeinschaft nicht zur Zahlung verpflichtet werden, wenn der andere Wohnungseigentümer für die WEG tätig geworden ist und die Maßnahmen aus eigenen Mitteln beglichen hat (WEG § 21 Abs. 8; LG Frankfurt/Main, Urteil vom 19.04.2016 – 2-13 S 204/13; vorhergehend: AG Bad Schwalbach, 11.10.2013 – 3 C 368/12

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.