Wohngebäudeversicherung bei Dachreparatur nach Marderbiss eintrittspflichtig?  0

Keine AGB-rechtlichen Wirksamkeitsbedenken bestehen, soweit in einer Klausel u.a. „Bissschäden durch wild lebende Kleintiere/-nager (nicht jedoch Ratten und Mäuse) an elektrischen Anlagen und Leitungen, Dämmungen und Unterspannbahnen“ versichert seien.

Es ist Aufgaben des Versicherungsnehmers das Vorliegen des Versicherungsfalls darzulegen und zu beweisen, vorliegen in der Form der Beschädigung eines versicherten Objekts durch einen Marderbiss). (IBRRS 2026, 0151; BGB §§ 305c306 ff.; ZPO § 513 Abs.1, §§ 529531546; OLG Brandenburg, Beschluss vom 17.06.2025 – 11 U 2/25; vorhergehend: LG Frankfurt, 11.12.2025 – 15 O 17/24

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