Wirtschaftlichkeit von Instandsetzungsmaßnahmen der WEG  0

Schon in den 1970er Jahren war in Fachkreisen bekannt, dass in der DIN 4108 (Ausgabe 1969) keine ausreichenden Anforderungen an die Wärmedämmung geregelt waren und es folglich in Gebäuden, die entsprechend diesen Anforderungen errichtet worden waren, in erheblichem Umfang zu Schimmelschäden kam, vor allem in den Eckbereichen.

Bei Instandsetzungsmaßnahmen hat die Wohnungseigentümergemeinschaft nicht nur die Wirtschaftlichkeit der in Betracht kommenden Maßnahmen im Blick zu behalten, sondern darf bzw. hat technische Lösungen auszuwählen, die geeignet sind, den Baumangel dauerhaft zu beseitigen (unter Hinweis auf OLG Frankfurt, IMR 2011, 152).

In diesem Sinne ist der den Eigentümern bei Verwaltungsentscheidungen zustehende Ermessensspielraum nicht überschritten, soweit über die Mindestsanierung hinaus Arbeiten vergeben werden, deren Ausführung zwar nicht zwingend notwendig, aber auch nicht unvertretbar ist (IBRRS 2019, 2644; WEG §§ 2123 Abs. 2, § 46 Abs. 1 Satz 2; LG München I, Beschluss vom 04.07.2019 – 36 S 1362/18 WEG).

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