Wirksamkeit von Schönheitsreparaturklauseln und Quotenklauseln  0

 

Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Grundsatzentscheidungen seine bisherige Rechtsprechung zugunsten der Mieter geändert.

 

Renovierungsklauseln sind untersagt, wenn der Mieter bei Einzug eine unrenovierte Wohnung vorfand. Eine vertragliche Verpflichtung für Schönheitsreparaturen kann also überhaupt nur dann entstehen, wenn die Wohnung bei Einzug renoviert war.

 

Laut dem Urteil ist eine Wohnung nur dann renoviert, wenn sie für den Mieter bei Einzug so aussieht. Es dürfen höchstens geringe Gebrauchsspuren erkennbar sein. Die Beweislast für den Zustand der Wohnung bei Einzug bürdet das Gericht allerdings dem Mieter auf. Damit wird Übergabeprotokollen, die beim Einzug erstellt werden, eine große Bedeutung zukommen.

 

Außerdem hat der Bundesgerichtshof sogenannte Quoten- Klauseln für unwirksam erklärt, nach denen der Mieter bei vorzeitigem Auszug eine Quote für Schönheitsreparaturen zahlen muss. Das bedeutet also, dass Mietern keine Kosten auferlegt werden können, wenn sie ausziehen, bevor Renovierungsfristen abgelaufen sind. Dies gilt unabhängig von der Frage, ob der Mieter in eine unrenovierte, oder eine renovierte Wohnung eingezogen ist.

 

Die Entscheidungen gelten für vom Vermieter vorformulierte Mietverträge. Das ist in der Praxis fast immer der Fall, selbst wenn der Vermieter sich vom Mieter bestätigen lässt, der Vertrag sei “frei ausgehandelt”, wofür der Vermieter die Beweislast trägt (BGH VIII ZR 185/14, VIII ZR 242/13, ua).

 

Beachten Sie bitte, dass zahllose Mietverträge, vor allem solche älteren Datums, überhaupt keine wirksamen Renovierungsklauseln mehr enthalten. Denn ein Rechtsverstoß im Kleingedruckten kann nicht nachträglich korrigiert werden, sondern macht die gesamte Renovierungsklausel zunichte.

 

Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, ob die Schönheitsreparaturklauseln in Ihrem Mietvertrag wirklich unwirksam sind, kommen Sie bitte mit Ihrem Mietvertrag zu uns, oder gehen Sie damit zu dem/der Rechtsanwalt/Rechtsanwältin Ihres Vertrauens.

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