Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung bei unverschuldeter Zahlungsunfähigkeit des Mieters  0

Die Pflichtverletzung der Nichtzahlung der Miete ist entsprechend milder zu werten, sofern der Mieter aufgrund seiner psychischen Erkrankungen nicht dazu fähig ist, seiner gewohnten Erwerbstätigkeit nachzugehen (IBRRS 2021, 1500; BGB §§ 546569 Abs. 3 Nr. 2, § 573 Abs. 2 Nr. 1, §§ 574 ff.; GG Art. 103 Abs. 1; AG Münster, Urteil vom 27.10.2020 – 4 C 3363/19).

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