Ein VOB- Bauvertrag kann aus wichtigem Grund gekündigt werden.
Ein wichtiger, zur Kündigung berechtigender, Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen, die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
Die Kündigung aus wichtigem Grund ist auch dann zulässig, wenn aufgrund einer dem Auftragnehmer zuzurechnenden nachhaltigen Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses, der Auftraggeber berechtigterweise das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit des Unternehmers verloren hat (IBRRS 2018, 3278; BGB §§ 276, 278, 314 Abs. 1 Satz 2; VOB/B § 8 Abs. 2, 3, 4;OLG Jena, Urteil vom 03.02.2016 – 2 U 602/13; vorhergehend: LG Erfurt, 04.07.2013 – 10 O 1381/06; nachfolgend: BGH, Beschluss vom 16.05.2018 – VII ZR 42/16 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen).