Überlässt der Bauherr dem Architekten allein die Vertragsverhandlungen mit dem Bauunternehmer und außerdem völlig freie Hand bei der Durchführung des Bauvorhabens, ohne sich selbst um den Bau zu kümmern, handelt der Architekt mit Anscheinsvollmacht,
Überlässt der Bauherr dem Architekten allein die Vertragsverhandlungen mit dem Bauunternehmer und außerdem völlig freie Hand bei der Durchführung des Bauvorhabens, ohne sich selbst um den Bau zu kümmern, handelt der Architekt mit Anscheinsvollmacht,