Welche Alternativwohnungen muss der Vermieter bei einer Eigenbedarfskündigung anbieten?  0

Der Vermieter hat grundsätzlich die Pflicht, dem Mieter zur Vermietung frei stehende oder im Kündigungszeitraum frei werdende Wohnungen im selben Haus, oder in gleichen Wohnanlage anzubieten. Dabei hat der Vermieter nicht darüber zu entscheiden, was für den Mieter angemessen oder interessengerecht sein könnte.

Der Vermieter hat daher auch eine Wohnung anzubieten, die lediglich halb so groß ist, wie die ursprüngliche Mietwohnung.

Die Anbietpflicht setzt allerdings nicht voraus, dass eine Alternativwohnung zu denselben Konditionen wie die bisherige Wohnung angeboten wird (BGB § 241 Abs. 2, § 546a Abs. 1, § 573 Abs. 2 Nr. 2; LG Berlin, Urteil vom 11.03.2020 – 64 S 197/18
vorhergehend: AG Charlottenburg, 16.08.2018 – 205 C 307/17

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