Werden im Rubrum eines Mietvertrages für einen wirtschaftlichen Verein drei Vertretungsberechtigte benannt, von denen aber nur zwei den Vertrag unterschreiben, ist dem Schriftformerfordernis dennoch genügt, wenn neben diesen Unterschriften ein Betriebsstempel angebracht wird (IBRRS 2018, 2448; BGB § 550; OLG Rostock, Beschluss vom 12.07.2018 – 3 U 23/18; vorhergehend: LG Schwerin, 15.03.2018 – 3 O 269/17).