Wahl des Verwaltungsbeirats zwingend  0

Sieht die Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung die Wahl eines Verwaltungsbeirats vor, so kann diese Verpflichtung nicht durch Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft aufgehoben werden.

 

Die Wahl eines Rechnungsprüfers ist nur in Verbindung mit dem Verzicht auf die Wahl eines Verwaltungsbeirats zulässig (AG Hannover, Urteil vom 21.03.2014 – 480 C 12698/13).

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.