Voraussetzungen für öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung  0

Bei mehr als 20 Beteiligten kann die Zustellung einer Baugenehmigung durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

 

Voraussetzung für die Ersetzung der Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch öffentliche Bekanntmachung ist, dass mehr als 20 Nachbarn die Genehmigung zugestellt werden müsste, weil sie nicht zugestimmt haben oder ihren Einwendungen nicht entsprochen wurde.

Als „benachbart“ gelten dabei nicht nur unmittelbar angrenzende Grundstücke, sondern auch Grundstücke, die in nachbarrechtlich relevanter Weise im Einwirkungsbereich des Bauvorhabens liegen. Eine potentielle Betroffenheit ist bereits gegeben, soweit ein Grundstück belastenden Auswirkungen ausgesetzt sein kann (IBRRS 2018, 3507; BayBO Art. 66 Abs. 2 Satz 4; VGH Bayern, Beschluss vom 16.10.2018 – 9 CS 18.1415; vorhergehend: VG Würzburg, 18.06.2018 – 4 S 18.672).

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