Verweigerung der Modernisierung trotz entsprechender rechtskräftiger Verurteilung löst Kündigung aus  0

Eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses ist gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB grundsätzlich gerechtfertigt, wenn der Mieter die Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen verweigert, obwohl er rechtskräftig zu deren Duldung verpflichtet ist ( BGB § 573 Abs. 1, 2 Nr. 1; LG Berlin, Urteil vom 28.05.2020 – 67 S 21/20
vorhergehend: AG Mitte, 09.12.2019 – 20 C 113/19

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