Verschuldensunabhängiger Ausschluss der Mietminderung  0

Der verschuldensunabhängige Ausschluss der Mietminderung in einem gewerblichen Mietvertrag ist unwirksam, soweit dem Mieter nicht die Möglichkeit der Rückforderung der Miete nach § 812 Abs. 1 BGB eingeräumt wird.

 

Keinen Mangel der Mietsache stellen öffentlich- rechtliche Nutzungsbeschränkungen dann dar, wenn eine Einschränkung der Nutzbarkeit der Räume mangels Einschreitens der Behörde nicht gegeben ist (BGB §§ 307, 535 Abs. 2, §§ 536, 812 Abs. 1; OLG Hamburg, Urteil vom 23.03.2016 – 4 U 140/15 (nicht rechtskräftig); vorhergehend: LG Hamburg, 17.09.2015 – 316 O 31/15.

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