Der verschuldensunabhängige Ausschluss der Mietminderung in einem gewerblichen Mietvertrag ist unwirksam, soweit dem Mieter nicht die Möglichkeit der Rückforderung der Miete nach § 812 Abs. 1 BGB eingeräumt wird.
Der verschuldensunabhängige Ausschluss der Mietminderung in einem gewerblichen Mietvertrag ist unwirksam, soweit dem Mieter nicht die Möglichkeit der Rückforderung der Miete nach § 812 Abs. 1 BGB eingeräumt wird.