Der Bundesgerichtshof hat die auf ein Jahr verkürzte Verjährungsfrist in Musterverträgen des Zentralverbands des Kfz-Gewerbes für unwirksam erklärt. Der Mustervertrag wird sehr häufig verwendet. Käufer können daher Mängel nunmehr ein Jahr länger geltend machen (Urteil des VIII. Zivilsenats vom 29.4.2015 – VIII ZR 104/14).
Es handelt sich damit um ein wesentliches Urteil für Gebrauchtwagenkäufer, da in diesem Fall Mängel länger geltend gemacht werden können.