Unverschlossene Haustüre  0

Viele Hausordnungen in Mehrfamilienhäusern sehen es vor, dass die Haustüre nachts zu verschließen ist.

 

Nach Auffassung des Landgerichts Frankfurt am Main, ist allerdings die Pflicht zum Türabschließen juristisch unwirksam.

 

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft hatte mehrheitlich beschlossen, dass sämtliche Bewohner nachts die Haustür abschließen müssen. Dagegen klagten einige Miteigentümer.

 

Das Landgericht sah zwar einerseits ein, dass eine verschlossene Haustür für mehr Sicherheit sorge. Andererseits steige damit auch die Gefahr, dass bei Unglücksfällen der wichtigste Fluchtweg versperrt sei. Gerade in Paniksituationen sei nicht gewährleistet, dass die Menschen im Haus einen Schlüssel greifbar haben und auch an diesen denken, wenn sie zum Ausgang laufen. Das gefährde unmittelbar Menschenleben.

 

Dementsprechend dürfe die Türe nur verschlossen bleiben, wenn diese von innen ohne Schlüssel geöffnet werden könne. Solche Schließsysteme seien nach Auffassung des Gerichts ohne Weiteres auf dem Markt erhältlich (Az 2-13 S 127/12).

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