Unterscheidungskriterium zwischen Mietvertrag über Lagerfläche und Lagervertrag  0

Das maßgebliche Unterscheidungskriterium zwischen einem Mietvertrag über eine Lagerfläche gemäß § 535 BGB und einem Lagervertrag gemäß § 467 HGB ist, ob als Hauptpflicht vertraglich eine Obhuts- und Verwahrungspflicht übernommen wird, was auf einem Lagervertrag schließen lässt. Ohne Vereinbarung einer Obhuts- und Verwahrungspflicht handelt es sich um einen Mietvertrag über Lagerfläche (IBRRS 2021, 1203; §§ 133157535536536a BGB; § 467 HGB; OLG Dresden, Beschluss vom 08.03.2021 – 5 U 2247/20; vorhergehend: LG Dresden, 15.10.2020 – 44 HK O 262/14).

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