Übernahme des Verwaltervertrages durch neu gegründete Kapitalgesellschaft  0

Üblicherweise gehen Organstellung und Verwaltervertrag bei der Ausgliederung eines zum Verwalter bestellten einzelkaufmännischen Unternehmens zur Neugründung einer Kapitalgesellschaft durch Rechtsnachfolge auf den übernehmenden Rechtsträger über.

Die Tatsache, dass eine natürliche Person als Verwalter bestellt wurde, gibt dem Verwalteramt und -vertrag keinerlei höchstpersönliches Gepräge (Fortführung von Senat, Urteil vom 21.02.2014 – V ZR 164/13IMR 2014, 210 = BGHZ 200, 221; IBRRS 2021, 2574; BGB § 673 Satz 1; WEG § 26 Abs. 1; UmwG § 20 Abs. 1 Nr. 2; BGH, Urteil vom 02.07.2021 – V ZR 201/20; vorhergehend: LG Berlin, 11.08.2020 – 53 S 34/19 WEG; AG Schöneberg, 12.06.2019 – 774 C 22/18).

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