Trennung mit Spätfolgen, verlorener Versicherungsschutz  0

Soweit Ehegatten für eine gemeinsame Wohnung eine gemeinsame Hausratsversicherung abgeschlossen haben, darf ein Ehegatte diese nur mit Zustimmung des anderen Ehepartners kündigen, oder auf eine andere Wohnung umschreiben lassen. Kündigt ein Ehepartner, ohne den anderen zu informieren, so muss er diesem den Schaden ersetzen, den dieser durch den verlorenen Versicherungsschutz erleidet (OLG Bremen, 4 UF 40/14).

 

In dem zugrundeliegenden Fall hatte ein Ehepartner nach dem Auszug aus der gemeinsamen Ehewohnung, die bestehende Hausratsversicherung auf seine neue Wohnung umgemeldet, in die er mir seiner neuen Partnerin eingezogen war. Seine Exfrau hatte er darüber allerdings nicht informiert.

 

1,5 Jahre später wurde bei der Exfrau eingebrochen, wobei Wertgegenstände im Wert von 25.000.- € gestohlen wurden. Da der Schaden nicht mehr versichert war, verklagte sie ihren Exmann und gewann.

 

Nach dem Urteil durfte sie darauf vertrauen, dass der Exmann die Hausratsversicherung für die gemeinsame Wohnung aufrecht erhält. Zumindest hätte der Expartner diese über die Ummeldung informieren müssen. Statt dessen habe er die vermögensrechtlichen Fürsorgepflichten gegenüber seiner Exfrau verletzt.

 

Es sei davon auszugehen, dass die Exfrau selbst eine Hausratsversicherung abgeschlossen hätte, wenn sie vom fehlenden Versicherungsschutz gewusst hätte.

 

Wenn auch Sie sich nicht sicher sind, ob Sie noch gültigen Versicherungsschutz für die ehemalige gemeinsame Wohnung haben, wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechende Versicherungsgesellschaft. Ist Ihnen der Name der Versicherungsgesellschaft nicht bekannt, wenden Sie sich bitte an Ihre/n Expartner/in.

 

Reagiert Ihr/e Expartner/in nicht, oder gibt diese/r Ihnen keine verlässliche Auskunft, wenden Sie sich bitte entweder an uns, oder einen Rechtsanwalt für Mietrecht Ihres Vertrauens. Der nächste Schritt wäre es, ein Auskunftsverlangen an den/ die Expartner/in zu richten.

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