Tragende, statt nicht tragende Wand stellt Mangel dar  0

Führt der Auftragnehmer eine Wand als „tragende Wand“ aus, obwohl im Bauvertrag die Errichtung einer „nicht tragenden Wand“ vereinbart war, so ist die Leistung mangelhaft (IBRRS 2018, 3676; BGB § 633 Abs. 2, § 641 Abs. 3; OLG Zweibrücken, Urteil vom 23.11.2017 – 4 U 18/17, vorhergehend: LG Frankenthal, 25.01.2017 – 3 O 184/14; nachfolgend: BGH, Beschluss vom 31.07.2018 – VII ZR 284/17 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen).

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